AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1 Allgemeines

Die Firma "Modder und Schodder Inh. Martin Schüler, Mühlbergstr. 9, 18276 Gülzow-Prüzen OT Gülzow, im Folgenden "Modder und Schodder" genannt, bietet über die Internetseiten von www.modderundschodder.de Dienstleistungen in dem Bereich geführte Reise/-Enduro-Touren an.

2 Anwendungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Modder und Schodder und deren Kunden über die Vermittlung und Durchführung von Dienstleistungen im Bereich der unter 1 und allen damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen. Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen.

3 Reservierungen und Vertragsschluss

a) Touren können frühestens 12 Monate jedoch spätestens 14 Tage im Voraus reserviert werden.
b) Für alle Buchungen unserer Dienstleistungen ist die Schriftform (Brief oder E-Mail) erforderlich. Eine verbindliche Auftragsannahme durch  Modder und Schodder findet nur schriftlich (Brief oder E-Mail) und nur durch die Geschäftsleitung der Modder und Schodder statt. Vertragsvorlagen bzw. Angebote werden durch Modder und Schodder vorgelegt und nach Unterzeichnung bzw. schriftlicher Annahme des Angebotes beider Vertragspartner (oder durch dritte bevollmächtigte Partner) kommt ein Vertrag wirksam zustande. Hierbei sind die Vorgegebenen und o.a Fristen für jede Auftragsart einzuhalten.

4 Leistungen bei allen Dienstleistungen

Die Preise enthalten die Dienstleistungen die je nach Einzelangebot und die damit zusammenhängende Auftragserteilung vereinbart wurden und sind somit individuell und je nach Vereinbarung vertraglich fest zu legen.

 
Preise

Für die angebotenen Dienstleistungen gelten die mit jedem Kunden im Einzelnen vereinbarten Preise.
*  Der angegebene Preis ist der Gesamtpreis inkl. Umsatzsteuer zzgl. Versandkosten.


6 Zahlungsbedingungen

Vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Einzelfall gilt folgendes für die Zahlung. Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 10 % auf die vereinbarte Vertragssumme fällig, welche auf den Veranstaltungspreis angerechnet wird.  Die Zahlung erfolgt ausschließlich durch Überweisung zu 50% im Voraus und spätestens 14 Tage vor Auftragsbeginn. Die Überweisung eines Rechnungsbetrages erfolgt innerhalb 14 Tage nach Zustellung einer Rechnung.

7 Übertragung und Stornierung

Der Auftrag ist jederzeit unter Beibehaltung der zugesicherten Qualität durch Modder und Schodder auf Partnerfirmen übertragbar. Offene Projekte können nur schriftlich durch den Kunden/Auftraggeber und unter Berücksichtigung von vertraglich vereinbarten Stornogebühren storniert werden. Bei Stornierung bis 6 Wochen vor Projekttermin/Beginn kann der Auftraggeber kostenfrei stornieren. Bei einer Stornierung bis 4 Wochen vor Projekttermin/Beginn ist der Auftraggeber zur einmaligen Zahlung einer Stornogebühr von 10% der vereinbarten Vertragssumme an Modder und Schodder verpflichtet. Bei Stornierung bis 2 Wochen vor Projekttermin/Beginn fallen 50% der vereinbarten Vertragssumme an. Bei Stornierung 1-7 Tage vor Projekttermin/Beginn fallen 100% der vereinbarten Vertragssumme an. Modder und Schodder kann wegen ungenügender Beteiligung, höherer Gewalt, Streiks oder Unruhen die Tour 2 Wochen vor Tourbeginn den Vertrag annulieren. Die Teilnehmer/Auftraggeber werden umgehend schriftlich informiert und der einbezahlte Betrag wird in diesem Fall vollumfänglich zurückerstattet.


  8 Vertraulichkeit, Datenschutz und Nutzungsrechte

Die Parteien dürfen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche Informationen aus der Geschäftsbeziehung und aus dem Bereich der jeweils anderen Partei Dritten nicht zugänglich machen. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten werden von Modder und Schodder ausschließlich zu den sich aus diesem Vertrag ergebenden Zwecken unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes gespeichert und verarbeitet. Unabhängig vom Bestehen eines gesetzlichen Urheberrechts erkennt der Auftraggeber das ausschließliche Nutzungsrecht von Modder und Schodder an allen von Modder und Schodder entwickelten Konzepten für Veranstaltungen und sonstigen Maßnahmen an.

9 Ersatzperson

Kann der Teilnehmer an der Tour nicht teilnehmen, so kann an seiner Stelle eine Ersatzperson die Tour antreten. Die Ersatzperson muss bereit sein das vereinbarte Arrangement mit dem zurücktretenden Teilnehmer zu diesen Bedingungen zu übernehmen.

10 Haftung von Modder und Schodder

Schadensersatzansprüche gegen Modder und Schodder wegen des Ersatzes von Vermögensschäden oder nutzloser Aufwendungen sind auf Fälle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns beschränkt. Modder und Schodder haftet für einfache Fahrlässigkeit jedoch dann, wenn die Verletzung einer Pflicht vorliegt, deren ordnungsgemäße Erfüllung für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist. In diesem Fall ist die Haftung für Vermögensschäden hinsichtlich deren Umfangs auf den unmittelbaren Vermögensschaden und hinsichtlich deren Höhe auf den voraussehbaren Schaden, höchstens jedoch auf den Betrag, welcher der für das Projekt vereinbarten Vergütung ohne Mehrwertsteuer entspricht, begrenzt. Die Haftung nach den Vorschriften der Produkthaftung, die Haftung aus einer Garantie oder wegen eines Rechtsmangels sowie Ansprüche auf Ersatz bleiben von diesen Regelungen unberührt. Wertgegenstände, Bargeld, Kreditkarten, Videoausrüstung usw. müssen sicher aufbewahrt werden. Bei Diebstahl oder Verlust und Beschädigung (insbesondere bei den Offroad-Touren) haften wir nicht. Modder und Schodder haftet auch nicht für Minderleistungen, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. Wetterbedingungen, Unfall, Pannen, notwendige Reparaturen an Motorrädern und Anderes führt nicht zu Haftungsansprüchen gegenüber Modder und Schodder. Kann ein Teilnehmer infolge seines defekten Motorrades die Tour nicht fortsetzen bzw. beenden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Tourpreises. Modder und Schodder haftet nicht für von dem Teilnehmer verursachte Verkehrsunfälle. Der Teilnehmer hat Modder und Schodder von allen Ansprüchen Dritter, welche im Zusammenhang mit von ihm verursachten Schäden gegenüber Modder und Schodder geltend gemacht werden, freizustellen. Vom Teilnehmer verursachte Schäden sind insbesondere, aber nicht ausschließlich solche, welche auf Fahrfehler, mangelndes Fahrkönnen, ungebührliches Fahrverhalten (zum Beispiel Fahren auf dem Hinterrad, Kavalierstart, nicht Einhaltung von Sicherheitsabständen, Fahren auf Fußgängerwegen etc.) und Fahren im nicht verkehrstüchtigem Zustand zurückzuführen sind.


11 Verstoß gegen diese Vereinbarungen

Im Falle eines Verstoßes gegen die AGB erkennt der Teilnehmer/Auftraggeber die Verpflichtung zur Begleichung der entstandenen Schäden seitens der Firma Modder und Schodder an.

12 Sonstige Bestimmungen

Mündliche oder telefonische Nebenabreden sind unwirksam. Nebenabsprachen sollen schriftlich oder in Textform, z.B. E-Mail oder Brief dokumentiert werden. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Bestätigungsklausel, sowie die Vereinbarung -oder -Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Bestätigung durch die Vertragsparteien. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen wirtschaftlich und rechtlich möglichst nahe kommt. Der Vertrag unterliegt dem deutschen Recht. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er seinen Sitz nicht in Deutschland, so wird als Gerichtsstand und als Erfüllungsort Rostock vereinbart.

13 Verhaltensregeln 

Fußgänger an der Strecke: Freundliches Grüßen der Personen und im Sitzen langsam vorbeifahren. Reiter: Anhalten, Motor aus, erst wenn genügend Abstand vorhanden ist fahren wir weiter. Leute mit Hunden: Anhalten, erst weiterfahren wenn die Hunde angeleint worden sind. Kühe, Pferde usw.: langsam vorbeifahren. Überholen in der Gruppe ist nicht gewünscht oder wird nur nach ausdrücklicher Absprache  vollzogen. Wir halten uns an die StVO. Jeder hilft Jedem, da es auch zu Umkippern kommen kann oder schwierige Hindernisse überwunden werden müssen.

 14 Teilnahmebedingungen / Haftungsausschluss

Du bist im Besitz eines gültigen Führerscheins und hast ein amtlich zugelassenes und haftpflichtversichertes, verkehrssicheres Motorrad. Darüber hinaus vefügst Du über Grundkenntnisse mit dem Fahren auf unbefestigtem Untergrund. Offroad wird viel im Stehen gefahren, wer das nicht will oder kann, sollte unsere Veranstaltung nicht buchen. Bei feuchter Witterung empfehlen wir dringend grobstollige Reifen. Du bist gesund und fit und verfügst über die nötige Kondition. Den Instruktionen des Tourguides ist Folge zu leisten, bei Verstoß kann der Teilnehmer von der weiteren Tour ohne Schadensersatzanspruch ausgeschlossen werden. Wir halten uns an die StVO. Jeder Teilnehmer führt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer ist für seine Fahrweise und Streckenwahl selbst verantwortlich und haftbar. Er verpflichtet sich keine Wegstrecken oder Straßenpassagenzu fahren, welche ihm als zu schwierig erscheinen. Der Teilnehmer übernimmt die zivil-, verkehrs- und strafrechtliche Verantwortung für sämtliche von ihm verarsachten Schäden (zum Beispiel Personen-, Sach- und Folgeschäden), Strafen und Bußgelder und sorgt selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz.

15 Fotos und Videos

Der Teilnehmer der Tour erteilt seine Einwilligung über die Speicherung und Veröffentlichung von Bilder und Videos in sämtlichen Medien, auch wenn der Teilnehmer darauf zu erkennen ist. Der Teilnehmer erhält dafür keinerlei Entschädigung.


16 Aufzeichnung und Veröffentlichung der Strecken

GPS-Tracker sind auf allen Touren ausdrücklich nicht erlaubt, es sei denn, die Ausschreibung einer Tour erfordert ausdrücklich den Einsatz von GPS-Geräten. Das Aufzeichnen von Touren oder auch nur Teilen davon ist strikt untersagt.

Die ausgearbeiteten Strecken der jeweiligen Touren sind geistiges Eigentum von Modder und Schodder.


 




MODDER UND SCHODDER

Inh. Martin Schüler

TeleFon: +49 (0)173-16 39 303

Email: kontakt@modderundschodder.de





 
 
 
 
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